"Ich brauche mehr Geld", klagen Schüler, Studenten, Berufstätige, Arbeitslose, Rentner... Geld ist bei vielen knapp. Ein Nebeneinkommen/Zusatzverdienst muss her - ein Nebenjob (Ferienjob, Minijob, Midijob, ...) oder eine nebenberufliche Selbstständigkeit (freiberuflich oder gewerblich) machen es möglich.
Die einen möchten Geld nebenbei verdienen, um das Taschengeld aufzubessern, die anderen brauchen den Zusatzverdienst beziehungsweise, das Nebeneinkommen, um Geld für die Urlaubskasse aufzubringen, die nächsten suchen nach einem Nebenjob, weil es sonst einfach vorne und hinten nicht reicht. Doch was müssen die einzelnen Gruppen dabei beachten?
Zusatzverdienst und Nebeneinkommen haben mit der Berufsfreiheit zu tun

Artikel 12 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet die Berufsfreiheit. Die besagt, dass jeder seinen Beruf frei wählen und ausüben kann. Dabei müssen jedoch gesetzliche Regelungen eingehalten werden - beispielsweise das Arbeitszeitgesetz (durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden für Arbeitnehmer), Sozialrecht (festgehalten im Sozialgesetzbuch - SGB, z. B. Sozialversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende) etc.
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen - Fall 1: Geld verdienen als Schüler
Ab welchem Alter dürfen Kinder/Jugendliche arbeiten? Wie viel dürfen sie arbeiten? Brauchen sie eine Lohnsteuerkarte? Kann ein Jugendlicher eine Firma gründen? Hat das Auswirkungen auf das Kindergeld... -> Geld verdienen als Schüler
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 2: Studenten
Grundsätzlich dürfen Studenten und Studentinnen einen Nebenjob (nicht selbstständig oder selbstständig) ausüben. Doch das kann negative Auswirkungen haben, wenn man nicht einige Zahlen im Auge hat. -> Als Student nebenbei Geld verdienen
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 3: Berufstätige
In Deutschland hat jeder Bürger das Recht auf die freie Berufsausübung, das beinhaltet auch das Recht auf einen Nebenjob, doch gibt es auch einiges zu beachten... -> Nebenverdienst bei Berufstätigen
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 4: Mütter oder Väter in Elternzeit
Wie andere Berufstätige haben auch Mütter und Väter in der Elternzeit das Recht, einen Nebenjob auszuüben - vorausgesetzt sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche und... -> Nebeneinkommen - Mütter/Väter in der Elternzeit
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 5: Hausfrauen und Hausmänner
Hausfrauen und Hausmänner widmen sich "hauptberuflich" der eigenen Haushaltsführung und der Kindererziehung. Natürlich haben sie das Recht sich jederzeit eine weitere Tätigkeit zu suchen. Doch gibt es einiges zu beachten.... -> Mehr Geld für Hausfrauen und Hausmänner
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 6: Arbeitslose (ALG I-Empfänger)
Auch wer arbeitslos gemeldet ist und ein Arbeitslosengeld (ALG I) bezieht, darf nebenbei eine selbstständige oder nicht selbstständige Tätigkeit aufnehmen und damit ein Nebeneinkommen/ Nebenverdienst erzielen... -> Arbeitslos - ist ein Nebenverdienst/Nebeneinkommen möglich?
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 7: Arbeitslose bzw. Hartz 4- (ALG II-) Empfänger
2005 wurde die Hartz IV-Reform durchgeführt und Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammen- gelegt zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Gegensatz zu den ALG I-Empfängern sind ALG II-Empfänger hinsichtlich einer Nebentätigkeit zeitlich nicht beschränkt, aber... -> Nebenverdienst bei ALG II
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 8: Rentner
Rentner, die hinzuverdienen möchten, sollten einiges beachten - vor allem, wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente beziehen, müssen Sie vorsichtig sein... -> Zusatzverdienst Rentner
Zusatzverdienst/Nebeneinkommen Fall 9: Selbstständige
Für Selbstständige kann es nicht nur aus finanziellen Gründen interessant sein, einen Nebenjob anzunehmen, sondern auch, weil sie ihre Rentenversicherungszeit aufstocken wollen... -> Selbstständige, die nebenbei Geld verdienen wollen
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